ImmoCaDo – Ihr verlässlicher Partner in allen Immobilienangelegenheiten. In Dornbirn – für ganz Vorarlberg.

Aktuell kommt es bei uns auf der Website zu Störungen bei der Anzeige von Immobilieninseraten. Wir arbeiten bereits an der Behebung des Problems.

Unsere Objekte finden Sie auch Hier.

Blog/News

Letzte Chance: Grundbuchgebühr-Befreiung endet am 30. Juni 2026 – So sparen Käufer in Vorarlberg bis zu 11.500 €

Wer in Vorarlberg den Kauf einer Immobilie plant, sollte jetzt besonders aufmerksam sein. Denn bis zum 30. Juni 2026gilt in Österreich eine einmalige Gebührenbefreiung, die Käuferinnen und Käufer bis zu 11.500 Euro günstiger davonkommen lässt. Klingt gut? Ist es auch — aber die Frist tickt, und die Details sind entscheidend. Wir von ImmoCaDo erklären euch alles, was ihr wissen müsst.


Was steckt hinter dieser Gebührenbefreiung?

Beim Kauf einer Immobilie fallen in Österreich nicht nur der Kaufpreis, sondern auch eine Reihe von Nebenkosten an. Zwei davon sind besonders spürbar:

  • Grundbucheintragungsgebühr: 1,1 % des Kaufpreises
  • Pfandrechtseintragungsgebühr: 1,2 % des Kreditbetrags

Im Rahmen des Wohnbaupakets der österreichischen Bundesregierung wurden diese beiden Gebühren befristet ausgesetzt — als Maßnahme, um den Erwerb von Wohneigentum wieder leistbarer zu machen. Die gute Nachricht: Diese Befreiung gilt rückwirkend für alle Kaufverträge ab dem 1. April 2024 — vorausgesetzt, der Grundbuchsantrag landet rechtzeitig beim Gericht.


Wie viel kann ich konkret sparen?

Rechnen wir es durch. Ein Beispiel, das für viele Käuferinnen und Käufer in Vorarlberg realistisch ist:

Kaufpreis: 450.000 € | Kredit: 350.000 €

GebührNormaler BetragMit Befreiung
Grundbucheintragung (1,1 %)4.950 €0 €
Pfandrechtseintragung (1,2 %)4.200 €0 €
Ersparnis gesamt9.150 €

Bei Paaren, die gemeinsam kaufen, kann die Befreiung für jeden Partner einzeln beansprucht werden — und die Ersparnis damit noch deutlich höher ausfallen. Die maximale Befreiung pro Person gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro.


Wer profitiert — und wer nicht?

Die Befreiung ist an klare Bedingungen geknüpft. Sie gilt für euch, wenn:

✅ Ihr die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt ✅ Der Kaufvertrag nach dem 31. März 2024 abgeschlossen wurde ✅ Der Grundbuchsantrag bis spätestens 30. Juni 2026 beim Bezirksgericht einlangt ✅ Der Kaufpreis unter 500.000 Euro pro Person liegt (bei höheren Beträgen wird die Befreiung anteilig gekürzt) ✅ Bei Finanzierung: mindestens 90 % des Kredits fließen in den Erwerb, Bau oder die Sanierung

Die Befreiung gilt nicht für: ❌ Ferienimmobilien oder Zweitwohnsitze ❌ Anlageobjekte und Vermietungswohnungen ❌ Erbschaften oder Schenkungen ❌ Immobilien über 2.000.000 Euro Gesamtvolumen


Die wichtigste Falle: Es kommt auf den Grundbuchsantrag an — nicht auf den Kaufvertrag!

Das ist der Punkt, den viele unterschätzen: Entscheidend ist nicht, wann ihr den Kaufvertrag unterschreibt, sondern wann der Antrag beim Grundbuchsgericht einlangt.

Das bedeutet in der Praxis: Kaufvertrag, Finanzierungsunterlagen, Notartermin — all das braucht Zeit. Wer jetzt, im Mai oder Juni, noch einsteigen möchte, hat keine Zeit mehr zu verlieren. In der Abwicklung kann es je nach Notar, Bank und Bezirksgericht zu Verzögerungen kommen, die ihr schlicht nicht in der Hand habt.

„Für die Gebührenbefreiung ist nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags entscheidend, sondern dass der Grundbuchsantrag spätestens am 30. Juni 2026 beim Gericht einlangt.“ — Österreichische Notariatskammer

Wer also noch von der Befreiung profitieren möchte, sollte jetzt handeln — nicht nächsten Monat.


Was passiert danach?

Ab dem 1. Juli 2026 fallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren wieder in voller Höhe an. Eine Verlängerung der Regelung ist nach aktuellem Stand der Bundesregierung nicht geplant.

Gleichzeitig entwickelt sich der Immobilienmarkt in Vorarlberg gerade wieder sehr positiv: Die Transaktionszahlen steigen deutlich, die Preise bleiben weitgehend stabil — wer kauft, tut das in einem Markt, der sich normalisiert hat, aber wieder an Fahrt gewinnt.

Kurz gesagt: Kaufen jetzt bedeutet niedrigere Nebenkosten und ein aktives Marktumfeld mit guter Auswahl.


Unser Tipp als ImmoCaDo

Wir begleiten euch als euer regionaler Partner durch den gesamten Kauf- und Finanzierungsprozess — von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe. Gerade in dieser Phase, wo Fristen und Details entscheidend sind, lohnt sich professionelle Unterstützung.

Ihr habt Fragen zur Gebührenbefreiung, möchtet wissen, welche Objekte aktuell in Vorarlberg verfügbar sind, oder wollt einfach unverbindlich durchrechnen lassen, was für euch möglich ist? Wir sind für euch da — kostenlos und unverbindlich.

📞 Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren


Zusammenfassung: Das müsst ihr wissen

  • ✅ Bis 30. Juni 2026 entfallen Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren
  • ✅ Ersparnis: bis zu 11.500 € pro Person, bei Paaren noch mehr
  • ✅ Gilt nur für Hauptwohnsitz-Immobilien
  • ✅ Kaufpreis max. 500.000 € (pro Person) für volle Befreiung
  • ⚠️ Maßgeblich ist der Eingang des Grundbuchsantrags — nicht das Datum des Kaufvertrags
  • ⚠️ Keine Verlängerung geplant — danach fallen Gebühren wieder voll an

Habt ihr noch Fragen? Schreibt uns einfach auf WhatsApp, ruft uns an unter +43 5572 43 09 84 oder schickt eine E-Mail an office@immo-cado.com — wir melden uns prompt zurück!

Inhalt